{"id":2653,"date":"2016-11-08T21:24:53","date_gmt":"2016-11-08T20:24:53","guid":{"rendered":"http:\/\/news.mpg-dortmund.de\/?page_id=2653"},"modified":"2019-09-13T11:18:05","modified_gmt":"2019-09-13T09:18:05","slug":"nutzungsordnung-der-computereinrichtungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mpg-do.de\/?page_id=2653","title":{"rendered":"Nutzungsordnung der Computereinrichtungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>A. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Nachfolgende Regelung gilt f\u00fcr die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz au\u00dferhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht f\u00fcr eine rechnergest\u00fctzte Schulverwaltung.<\/p>\n<p>Das Max-Planck-Gymnasium gibt sich f\u00fcr den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B f\u00fcr jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C erg\u00e4nzt Teil B in Bezug auf die Nutzung au\u00dferhalb des Unterrichts.<\/p>\n<p><strong>B. Regeln f\u00fcr jede Nutzung<\/strong><\/p>\n<p><em>Passw\u00f6rter<\/em><\/p>\n<p>Alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler bzw. Sch\u00fclergruppen erhalten eine individuelle Nutzerkennung und w\u00e4hlen sich ein Passwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden k\u00f6nnen. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer m\u00f6glich.1\u00a0Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler am PC abzumelden.<\/p>\n<p>F\u00fcr unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erf\u00e4hrt, ist verpflichtet, dieses der Schule\u00a02\u00a0mitzuteilen.<\/p>\n<p><em>Verbotene Nutzungen<\/em><\/p>\n<p>Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische oder beleidigende Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schlie\u00dfen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.<\/p>\n<p><em>Datenschutz und Datensicherheit<\/em><\/p>\n<p>Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, sp\u00e4testens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gel\u00f6scht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in F\u00e4llen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabh\u00e4ngige Stichproben Gebrauch machen.<\/p>\n<p><em>Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation<\/em><\/p>\n<p>Ver\u00e4nderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulation an der Hardwareausstattung sind grunds\u00e4tzlich untersagt. Fremdger\u00e4te d\u00fcrfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unn\u00f6tiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von gro\u00dfen Dateien (z. B. Grafiken, Bildschirmschoner oder Musikdateien) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt gr\u00f6\u00dfere Datenmengen in seinem Arbeits- bereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p><em>Schutz der Ger\u00e4te<\/em><\/p>\n<p>Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den sind sofort der f\u00fcr die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss diesen wieder gutmachen. Die Tastaturen sind durch<\/p>\n<p>Schmutz und Fl\u00fcssigkeiten besonders gef\u00e4hrdet. Deshalb ist w\u00e4hrend der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.<\/p>\n<p><em>Nutzung der Ger\u00e4te \u2013 Informationen aus dem Internet<\/em><\/p>\n<p>Die Ger\u00e4te in den Klassenr\u00e4umen d\u00fcrfen nur in Anwesenheit und mit Auftrag eines Lehrers genutzt werden.<br \/>\nDer Internetzugang soll grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Ber\u00fccksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Schule ist nicht f\u00fcr den Inhalt der \u00fcber ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.<\/p>\n<p>Im Namen der Schule d\u00fcrfen weder Vertragsverh\u00e4ltnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.<\/p>\n<p>Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.<\/p>\n<p><em>Versenden von Informationen in das Internet<\/em><\/p>\n<p>Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen und nur mit Freigabe durch einen Lehrer vor dem Versand. Die Ver\u00f6ffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.<\/p>\n<p>F\u00fcr fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So d\u00fcrfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es w\u00fcnscht.<\/p>\n<p>Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Ver\u00f6ffentlichung von Fotos und Sch\u00fclermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie im Falle der Minderj\u00e4hrigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.<\/p>\n<p><strong>C. Erg\u00e4nzende Regeln f\u00fcr die Nutzung au\u00dferhalb des Unterrichts Nutzungsberechtigung<\/strong><\/p>\n<p>Au\u00dferhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienp\u00e4dagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht durch einen unterrichtenden Lehrer gew\u00e4hrt werden. Die Entscheidung dar\u00fcber und welche Dienste genutzt werden k\u00f6nnen, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien.<\/p>\n<p>Alle Nutzer werden \u00fcber diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie im Falle der Minderj\u00e4hrigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (s. Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung f\u00fcr die Nutzung.<\/p>\n<p><em>Aufsichtspersonen<\/em><\/p>\n<p>Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu k\u00f6nnen neben Lehrkr\u00e4ften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und f\u00fcr diese Aufgabe geeignete Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler eingesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>D. Schlussvorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der Schulvereinbarung des Max-Planck-Gymnasiums und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.<\/p>\n<p>Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzungsbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.<\/p>\n<p>Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und k\u00f6nnen zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.<\/p>\n<p>Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung k\u00f6nnen neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Ma\u00dfnahmen zur Folge haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt f\u00fcr die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz au\u00dferhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht f\u00fcr eine rechnergest\u00fctzte Schulverwaltung. Das Max-Planck-Gymnasium gibt sich f\u00fcr den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. 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