Präambel:
Das Max-Planck-Gymnasium versteht sich als Ort des Lernens und Lebens, an dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schulleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Gemeinschaft bilden mit dem Ziel, sich bei der Umsetzung des Schulprogramms gegenseitig zu unterstützen.
Als Grundlage für unser Schulprogramm und im Sinne des Schulgesetzes treffen wir, die am Schulleben des Max-Planck-Gymnasiums beteiligten Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schulleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Vereinbarung:
Das Max-Planck-Gymnasium prägt wie jede Schule durch Erziehung und Unterricht in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern das individuelle, politische und soziale Verhalten der Schülerinnen und Schüler und dadurch die gegenwärtige und zukünftige Gesellschaft. Es ist das Ziel dieser gemeinsamen Vereinbarung, das Schulleben so zu gestalten, dass das Lernen in Ruhe, mit Erfolg und Freude und in einem einvernehmlichen Miteinander möglich ist.
Wir respektieren in der SCHULGEMEINSCHAFT unsere Verschiedenheit in Person, Verhalten und Standpunkten. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir Konflikte nur im Gespräch und in gegenseitiger Achtung austragen und sensibel sind für persönliche Grenzen und rücksichtsvoll im Umgang mit anderen.
Vornehmstes Ziel der Erziehung ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der die Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln geweckt wird. Unser Menschenbild ist geprägt vom Geist der Menschlichkeit, Demokratie und Freiheit, der Toleranz und Achtung vor der Überzeugung des anderen.
Folgende Leitlinien verpflichten wir uns gemeinschaftlich:
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
- Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten. Wir gehen jederzeit höflich, rücksichtsvoll und verantwortlich miteinander um.
- Die geltende Hausordnung wird von uns akzeptiert und eingehalten.
Daher verpflichten wir Schülerinnen und Schüler uns, das Lernen in unsere eigene Verantwortung zu übernehmen;
- gut vorbereitet, ausgeruht, pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen; Hausaufgaben sorgfältig und selbstständig anzufertigen und die notwendigen Arbeitsmittel mitzubringen;
- aktiv am Unterricht mitzuwirken und ihn nicht zu stören;
Mitschülerinnen und Mitschüler ausreden zu lassen und einander zuzuhören; - niemanden zu blamieren, zu beleidigen und auszulachen;
- notwendige Kritik sachlich und fair zu äußern;
- konstruktiv zusammenzuarbeiten und uns gegenseitig zu unterstützen;
- Informationen an die Eltern bzw. Lehrerinnen und Lehrer unverzüglich und vollständig weiterzugeben;
- die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu respektieren und ihnen höflich zu begegnen;
- die Arbeit der Schülervertretungen zu würdigen und zu unterstützen;
- fremdes und schulisches Eigentum pfleglich zu behandeln und seinen Wert zu schätzen;
- aus Fehlverhalten zu lernen, es zu korrigieren und entstandene Schäden wiedergutzumachen.
Wir Lehrerinnen und Lehrer verpflichten uns,den erzieherischen Anspruch der Schulvereinbarung, vor allem, was den respektvollen Umgang miteinander angeht, konsequent und verantwortlich umzusetzen;
- für eine freundliche und sachorientierte Lernatmosphäre zu sorgen, in der jede/jeder gleichermaßen ernst genommen wird;
- unseren Unterricht gut vorzubereiten, uns an Vereinbarungen aus
Teamsitzungen, Fachkonferenzen usw. zu halten und uns an aktuellen fachlichen und fachdidaktischen Erkenntnissen zu orientieren; - den Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen für ihre Leistungen zu geben und ihre Einsatz- und Anstrengungsbereitschaft nicht nur in Klassenarbeiten zu würdigen;
- die Kritikfähigkeit unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern;
- die Beurteilungskriterien und die Verfahren der Leistungsmessung transparent zu machen;
- uns sachlicher Kritik zu stellen und diese zu reflektieren;
- das konstruktive Gespräch mit Schülerinnen, Schülern und Eltern frühzeitig zu suchen, wenn sich Fehlentwicklungen oder Fehlverhalten abzeichnen;
- Unterricht und Pausenaufsichten pünktlich zu beginnen;
- in unserem eigenen Verhalten beispielgebend für Schülerinnen und Schüler zu sein.
Wir Eltern verpflichten uns, unsere Erziehungsverantwortung wahrzunehmen;
unsere Kinder anzuhalten, die Schulvereinbarung ernst zu nehmen;
- uns für die schulische Arbeit unserer Kinder zu interessieren und uns darüber zu informieren;
- unsere Kinder in allen schulischen Belangen angemessen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie pünktlich, regelmäßig, ausgeruht und gut vorbereitet die Schule besuchen;
- für ein ruhiges häusliches Lernumfeld und einen geeigneten Arbeitsplatz zu sorgen;
- unsere Kinder in der selbstständigen und gewissenhaften Anfertigung der Hausaufgaben zu unterstützen;
- die Arbeit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer anzuerkennen und aktiv zu unterstützen;
- uns mit den Lehrerinnen und Lehrern über wichtige Lebens- und Lernumstände der Schülerinnen und Schüler auszutauschen und Meinungsverschiedenheiten zunächst mit den Beteiligten direkt zu klären;
- uns bei der Gestaltung des Schullebens zu engagieren.
Die Schulleitung verpflichtet sich,sich dafür einzusetzen, dass das Schulprogramm umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt wird;
- offene Kommunikation und Zusammenarbeit bei allen schulischen Aktivitäten zu betreiben und zu fördern;
- frühzeitig über organisatorische und pädagogische Maßnahmen die Mitwirkungs-Gremien zu informieren;
- darauf hinzuwirken, dass der Unterricht nach der Stundentafel erteilt wird und im Falle einer Verhinderung für eine möglichst fachgerechte Vertretung zu sorgen;
- auf die Umsetzung geltender Regeln zu achten und Fehlverhalten nicht zu dulden.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Hausmeister in der Schulverwaltung verpflichten sich,verantwortungsvolle Ansprechpartnerinnen und –partner für Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler und Eltern zu sein;
- sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Ziele nach besten Kräften zu unterstützen.