Hausordnung
Das Max-Planck-Gymnasium ist ein Ort, an dem täglich über 1000 Menschen zum Arbeiten und Lernen zusammenkommen. Daher ist es unerlässlich, dass bestimmte Regeln aufgestellt und von allen beachtet werden. Vorrangiges Ziel ist es, unsere Schulvereinbarung umzusetzen, Gefahren für Personen und Sachen nach Möglichkeit auszuschließen und Besuchern ein positives Erscheinungsbild zu vermitteln.
Grundsätzliche Regelungen & Sicherheitsaspekte
1. Schulgebäude und -gelände sind Rauchverbotszonen. Das Mitbringen von Zigaretten, E-Liquids, Cannabis, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln ist nicht erwünscht. Der Konsum ist zu jeder Zeit verboten. Das Verbot gilt für alle, die sich auf dem Schulgelände befinden. Ausnahmeregelungen kann die Schulkonferenz beschließen.
2. Schüler_innen sind für ihr persönliches Eigentum verantwortlich. Daher sollten Wertgegenstände bei sich getragen werden.
3. Gebrauch und Nutzung privater elektronischer Geräte regelt das “Mobile Endgeräte Konzept”.
4. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie z.B. Feuerwerkskörpern, Messern, Reizgas, Laserpointern, Zwillen und Waffen aller Art, einschließlich Attrappen, ist verboten.
5. Ebenfalls verboten ist das Werfen mit Gegenständen wie Flaschen, Sporttaschen, Büchern und Schneebällen.
6. Ball- und Laufspiele sind im Gebäude verboten und nur auf dem Schulhof vor der Sporthalle und dem Sportplatz (2. Pause) gestattet.
Vor & nach dem Unterricht, Pausenregelungen
7. Bis 7.55 Uhr ist der Aufenthalt ausschließlich in der Pausenhalle und auf dem Schulhof erlaubt. In den großen Pausen verlassen die Schüler_innen die Klassenräume und halten sich – von Toilettengängen auf den Außentoiletten abgesehen – ausschließlich auf den Schulhöfen, den -entsprechend der Schilder
“Kein Zutritt in den Pause”- zugelassenen Flurflächen des Erdgeschosses des Hauptgebäudes, in der Pausenhalle oder im Aufenthaltsraum des Schulerweiterungsbaus auf.
8. Die Klassenräume werden zu Beginn der großen Pausen von der Fachlehrkraft
abgeschlossen und vor Beginn der nächsten Stunde wieder aufgeschlossen.
Ordnung & Sauberkeit
9. Für die Sauberkeit in den Klassenräumen sind die Schüler_innen verantwortlich. Der Ordnungsdienst putzt die Tafel, besorgt Kreide, fegt bei Bedarf am Ende des Unterrichtstages den Boden, sorgt dafür, dass die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen werden und Licht und Bildschirme ausgeschaltet sind.
10. Ein Ordnungsdienst, der klassenweise nach einem zu Beginn des Schuljahres festgelegten und neben der Hausmeisterloge einzusehenden Plan arbeitet, ist für die Sauberkeit in der Pausenhalle, vor dem Haupteingang und auf den Schulhöfen in der ersten und zweiten großen Pause verantwortlich. Schüler_innen der Sekundarstufe II übernehmen den Ordnungsdienst im Oberstufenraum (“Oberstübchen”). Der Plan wird von der Stufenleitung ausgehängt.
11. Der sachgemäße Umgang mit dem Inventar gilt als selbstverständlich. Kritzeleien und Schmierereien z.B. auf Mobiliar, Wänden und Fenstern gelten als Sachbeschädigung. Verursachte Schäden müssen behoben werden.
12. Die Nutzung von Lieferserviceunternehmen (z. B. Pizzaservice) zur Verpflegung in der Mittagspause ist aus Gründen der Müllvermeidung nicht erlaubt.
Unterricht
13. Essen ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
14. Trinken im Unterricht ist nach Absprache mit der Lehrkraft erlaubt.
15. Für die Durchführung des Unterrichts obliegt es der einzelnen Lehrkraft weitere -der Hausordnung nicht widersprechende- Regeln aufzustellen.
16. Jede_r Schüler_in ist verpflichtet, regelmäßig den Vertretungsplan zu lesen und Raumänderungen und andere Informationen in den entsprechenden Glaskästen in der Pausenhalle zu beachten.
Gültigkeit
17. Alle aufgeführten Regelungen gelten auch auf Schulfahrten.
18. Die aktuelle Hausordnung ist auf der Homepage veröffentlicht und wird zu Beginn des Schuljahres durchgesprochen.
19. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung, vor allem im Wiederholungsfall, kommen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§53 SchulG) zur Anwendung und / oder „Zusatzaufgaben“ wie Hilfe für den Hausmeister, Aufräum- und Putzarbeiten o. Ä. im Anschluss an den Unterricht.
20. Die Kenntnisnahme der Hausordnung wird durch Unterschrift von allen Schüler_innen und den Erziehungsberechtigten zu Beginn der Schullaufbahn bestätigt; Schüler_innen der Sekundarstufe II bestätigen diese mit Beginn der Oberstufe noch einmal.
Zusätzliche Hinweise:
● Einzelne Fachräume haben eine eigene Benutzerordnung. Diese wird zu Beginn eines Halbjahres durch die Fachlehrkraft im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung bekannt gegeben.