Hausordnung

Das Max-Planck-Gymnasium ist ein Ort, an dem täglich über 1000 Menschen zum Arbeiten und Lernen zusammenkommen. Daher ist es unerlässlich, dass bestimmte Regeln aufgestellt und von allen beachtet werden. Vorrangiges Ziel ist es, unsere Schulvereinbarung umzusetzen, Gefahren für Personen und Sachen nach Möglichkeit auszuschließen und Besuchern ein positives Erscheinungsbild zu vermitteln.

  1. Bis 7.55 Uhr ist der Aufenthalt ausschließlich in der Pausenhalle und auf dem Schulhof erlaubt. In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Klassenräume und halten sich weder in den Treppenhäusern und Galerien noch im Foyer der Aula auf.
  2. Die Klassenräume werden zu Beginn der großen Pausen von der Fachlehrerin/ vom Fachlehrer abgeschlossen, vor Beginn der nächsten Stunde wieder aufgeschlossen. Der Klassenschrank wird nach jeder Stunde abgeschlossen.
  3. Schulgebäude und -gelände sind Nichtraucherzonen. Das Rauchverbot gilt für jeden, der sich auf  dem Schulgelände befindet.
  4. Für die Sauberkeit in den Klassenräumen sind die Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Ein Ordnungsdienst putzt die Tafel, besorgt Kreide, fegt bei Bedarf am Ende des Unterrichtstages den Boden, sorgt dafür, dass die Stühle hochgestellt, die  Fenster geschlossen werden und das Licht ausgemacht ist.
  5. Ein Ordnungsdienst, der  klassenweise nach einem zu Beginn des   Schuljahres  festgelegten und in der Hausmeisterloge einzusehenden Plan   arbeitet, ist für  die  Sauberkeit in der Pausenhalle, vor dem Haupteingang  und auf dem Schulhof in der ersten und zweiten großen Pause verantwortlich.  Nach der siebten Stunde übernehmen Schülerinnen und Schüler der   Sekundarstufe II den Ordnungsdienst in der Pausenhalle, der Cafeteria, dem  Oberstufenraum, den Klassenräumen des Anbaus, auf dem Schulhof  und auf der Treppe zur Bunsen-Kirchhoff- Straße. Der Plan wird von der  Stufenleitung  zu Beginn des Schuljahres festgelegt.
  6. Kritzeleien und Schmierereien auf Tischen, Stühlen, Türen und Wänden gelten als Sachbeschädigung. Verursachte Schäden müssen behoben werden.
  7. Der sachgemäße Umgang mit dem Inventar (PC, Tastaturen, Mobiliar, Tonträgern, ausgeliehenen Lernmitteln) gilt als selbstverständlich.
  8. Jede Schülerin / jeder Schüler ist für ihr / sein persönliches Eigentum verantwortlich. Daher sollte sie / er Geld, Busticket, Schlüssel und andere Wertgegenstände bei sich tragen.
  9. Gebrauch und Nutzung von elektronischen Geräten jeglicher Art ist innerhalb des Schulgebäudes untersagt. Dies gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb des Gebäudes.
  10. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Feuerwerkskörpern, Messern, Reizgas, Laserpointern, Zwillen und Waffen aller Art, einschließlich Attrappen, ist verboten.
  11. Das gilt auch für das Werfen mit Gegenständen wie Flaschen, Sporttaschen, Büchern und Schneebällen.
  12. Das Mitführen und Konsumieren von Drogen und Alkohol ist verboten.
  13. Essen und Trinken sind während des Unterrichts nicht erlaubt.
  14. Die Nutzung von Lieferserviceunternehmen (z. B. Pizzaservice) zur Verpflegung in der Mittagspause auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.
  15. Ball- und Laufspiele sind im Gebäude verboten und nur auf dem Schulhof und dem Sportplatz gestattet. Roller werden im Gebäude und auf dem Schulgelände nur zusammengeklappt transportiert.
  16. Jede Schülerin / jeder Schüler ist verpflichtet, den Vertretungsplan zu lesen und Raumänderungen und  andere Informationen in den entsprechenden Glaskästen in der Pausenhalle zu beachten.
  17. In Konfliktfällen sind die Streitschlichter und Streitschlichterinnen, für die Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe auch die Paten / Patinnen Ansprechpartner, selbstverständlich auch Lehrerinnen und Lehrer, im Bedarfsfall die Schulleiterin und ihr Vertreter.
  18. Die Hausordnung wird in allen Klassenräumen ausgehängt, jedem Mitglied der Schulgemeinschaft ausgehändigt, am Beginn des Schuljahrs durchgesprochen.
  19. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung, vor allem im Wiederholungsfall, kommen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung und / oder „Zusatzaufgaben“ wie Hilfe für den Hausmeister, Aufräum- und Putzarbeiten o. ä. im Anschluss an den Unterricht.
  20. Die Kenntnisnahme wird durch Unterschrift von jedem Schüler /jeder Schülerin und den Erziehungsberechtigten bestätigt; Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II unterschreiben noch einmal, wenn sie volljährig sind.

Zusätzliche Hinweise:

  • Fachräume haben eine eigene Benutzerordnung.
  • Prinzipiell ist auf dem Schulgelände das Fotografieren und Filmen verboten.
  • Mobile Endgeräte Konzept