Essen und Trinken / Lüften

Dortmund, den 3. 12. 2021

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,

hier noch einmal zur Vollständigkeit der Mail der Link zur aktuellen Schulmail: https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz

Inzwischen habe ich Gespräche mit der Erweiterten Schulleitung, dem Lehrerrat und der SV geführt. Folgende Absprachen ergeben sich daraus:

Essen und Trinken im Unterrichtsbetrieb und in den Pausen im Vor- und Nachmittagsbereich

  • Die Regelung vom Beginn des Schuljahres – Maskenpflicht für euch, liebe Schüler_innen am Sitzplatz – wird wieder aufgegriffen. Kurz zusammengefasst:
    • In den Klassenräumen darf nicht gegessen und getrunken werden.
      • Ausnahme 1: Während einer Klassenarbeit/Klausur darf ein_e Schüler_in kurz nach Rücksprache mit der Lehrperson auf den – leeren – Flur gehen, um etwas zu trinken. 
      • Ausnahme 2: Während des Unterrichts darf ein_e Schüler_in kurz nach Rücksprache mit der Lehrperson auf den – leeren – Flur gehen, um etwas zu trinken. 
    • Bei Doppelstunden kann die Lehrkraft eine individuelle Pause veranlassen, in der ihr, liebe Schüler_innen, draußen kurz etwas essen oder trinken könnt. Dies sollte sich nicht zu einer längeren Pause entwickeln.
    • Im gesamten Gebäude darf nicht gegessen und getrunken werden. 

Essen und Trinken in den Freistunden und in der Mittagspause

  • Um der kalten Jahreszeit Rechnung zu tragen, haben wir eine Lösung für die Mittagspause gefunden, die auch mit dem Brandschutzkonzept konform geht: 
    • Im Foyer der Aula – und nur in diesem Bereich innerhalb des Gebäudes – dürft, ihr liebe Schüler_innen, essen und trinken. 
    • Dazu stellen wir dort Stehtische auf, an denen das Essen/Trinken deponiert werden kann. 
    • Es kann auch die Theke an der Garderobe dafür genutzt werden. Diese ist vor allem für euch, liebe Schüler_innen der unteren Klassen, vorbehalten.
    • Bitte achtet beim Essen und Trinken unbedingt auf den Mindestabstand. 
    • Bitte verlasst nach dem Essen zügig diesen Bereich. 
    • Die Lüftung geschieht über die Fenster und die Türen zum Glasgang und nach draußen. 
    • In allen anderen Bereichen des Gebäudes sind das Essen und Trinken untersagt. 
  • Diese Regelung gilt zunächst bis zu den Weihnachtsferien. Sollte sie zwischenzeitlich nicht funktionieren, tritt wieder die vorherige Regel in Kraft. 

Lüften 

  • Mich erreichten verschiedene Anfragen zur Lüftung. Hier nochmal der diesbezügliche Auszug aus unserem Hygienekonzept vom 24. 09. 2021: Ein dauerhaftes Lüften mit durchgängig 2 geöffneten Fenstern ist witterungsbedingt nicht immer möglich. „Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung möglichst durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts. Hierauf haben sich alle Länder im KMK-Beschluss verständigt.“ (s. Schulmail vom 10.09.2020) Es ist zu den entsprechenden Zeiten ein Stoßlüften durchzuführen, d. h. dass zu diesen Zeiten die Fenster weit geöffnet werden.

Corona-App

  • Im Falle der Durchimpfung/völligen Immunisierung der Person und soweit keine Symptome vorliegen, besteht laut Gesundheitsamt kein Handlungsbedarf.
  • Ansonsten sind die Hinweise auf der Corona-App zu befolgen. 

Beste Grüße und schon jetzt ein schönes 2. Advents-Wochenende

Ute Tometten